Erforderliche Steuernummer (NIE)
Ist es Ihr Wunsch in Spanien eine Immobilie erwerben zu wollen, benötigen Sie eine spanische Steuernummer (Número de Identificación de Extranjeros) kurz NIE genannt. Diese muss bei jeglichen Rechtsgeschäften (Eröffnung eines Bankkontos, Mietvertrag, Kaufvertrag usw.) angegeben werden. Sie kann bei der spanischen Ausländerbehörde oder bei jedem spanischen Konsulat im Ausland beantragt werden. Wenn Sie diese erworben haben, benötigen Sie ein Spanisches Bankkonto denn beim Abschluss eines Kaufvertrages in Spanien ist es immer noch üblich, einen Scheck über den vereinbarten Kaufpreis zu überreichen.
Reservierungsvertrag
In Spanien ist es üblich, einen Reservierungsvertrag (contrato de arras) abzuschließen. Der Käufer zahlt eine Reservierungsgebühr und im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Immobilie an niemand anderen zu verkaufen. Die gezahlte Gebühr wird bei Abschluss des Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte sich der Käufer gegen den Kauf entscheiden, verliert er die geleistete Zahlung.
Lizenz zur Vermietung von Immobilien an der Costa del Sol
Die Anforderungen für eine Vermietungslizenz (Registro de Turismo de Andalucía) an der Costa del Sol können je nach Gemeinde und Provinz variieren, da die Zuständigkeit für Tourismusangelegenheiten häufig auf regionaler oder lokaler Ebene liegt. Um eine Vermietungslizenz für eine Ferienunterkunft an der Costa del Sol zu erhalten, müssen in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Hier sind einige der häufigen Anforderungen:
1. Erfüllung von Sicherheits- und Gesundheitsstandards: Die Immobilie muss bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen, um als Ferienunterkunft vermietet werden zu dürfen.
2. Einhaltung der örtlichen Bauvorschriften: Die Immobilie sollte den örtlichen Bauvorschriften und -bestimmungen entsprechen.
3. Registrierung der Gäste: Man muss die Gäste, die in der Ferienunterkunft übernachten, registrieren und die erforderlichen Daten an die örtlichen Behörden übermitteln.
4. Steuern und Gebühren: Als Vermieter muss man die entsprechenden Steuern und Gebühren entrichten, die für die Vermietung von Ferienunterkünften in der Region gelten.
5. Versicherung: In einigen Gemeinden ist möglicherweise eine Haftpflichtversicherung erforderlich, um die Ferienunterkunft zu vermieten.
6. Anmeldung bei der Tourismusbehörde: Man muss die Ferienunterkunft bei der örtlichen Tourismusbehörde registrieren und eine Lizenz beantragen.
Es ist wichtig, sich mit den spezifischen Anforderungen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, vertraut zu machen. Dazu sollte man sich an die örtlichen Tourismusbehörden oder das Rathaus (Ayuntamiento) wenden. Diese können genauere Informationen über die erforderlichen Schritte und Dokumente für die Beantragung einer Vermietungslizenz an der Costa del Sol geben. Zum Beispiel muss die Immobilie mit einer Heizung und Klimaanlage, einem Gäste Beschwerdebuch und einem Erste Hilfe Koffer ausgestattet sein.
Da die rechtlichen Anforderungen und Verfahren komplex sind, ist es ratsam, professionelle Hilfe von einem Anwalt oder einem Experten in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass man alle Vorschriften einhält und die Ferienunterkunft legal vermieten kann.
Vergleich von Gegenden MARBELLA OST oder MARBELLA WEST
– Es gibt auch eine gute Auswahl an Schulen, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung.
– Die Nähe zu Puerto Banús und der lebhaften Stadt Marbella bietet eine große Auswahl an Unterhaltungsmöglichkeiten.
Letztendlich kommt es auf die persönlichen Vorlieben an. Wenn man ein ruhigeres Leben am Strand bevorzugt, könnte Marbella Ost die bessere Wahl sein. Wenn man hingegen das glamouröse Stadtleben, das Nachtleben und die gehobenen Einkaufsmöglichkeiten genießen möchte, könnte Marbella West besser passen. WIR WERDEN ES ZUSAMMEN HERAUSFINDEN:-).
WEITERE INFOS FOLGEN…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.